H 10.10 EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 10 EStG

H 10.10 EStHB2022 Hinweise

H 10.10 Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Allgemeines - >BMF vom 09. 03. 2009 (BStBl I S. 487) - Der Abzug von Schulgeldzahlungen setzt nicht voraus, dass die Eltern selbst Vertragspartner des mit der Privatschule abgeschlossenen Vertrages sind (>BFH vom 09. 11. 2011 - BStBl II 2012 S. 321). Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen >H 33.1-33.4 (Schulbesuch) Privatschule in der Schweiz Schulgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird, kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. Hierin liegt keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz vom 21. 06. 1999 (BGBl. 2001 II S. 811) gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Privatschulen, die in der EU oder im EWR belegen sind (>BFH vom 09. 05. 2012 - BStBl II S. 585). Spendenabzug Zum Spendenabzug von Leistungen der Eltern an gemeinnützige Schulvereine - Schulen in freier Trägerschaft >BMF vom 04. 01. 1991 (BStBl I 1992 S. 266)