H 10.9 EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 10 EStG

H 10.9 EStHB2022 Hinweise

H 10.9 Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Aufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 7: - Arbeitsmittel Die für Arbeitsmittel i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 geltenden Vorschriften sind sinngemäß anzuwenden. Schafft ein Stpfl. abnutzbare Wirtschaftsgüter von mehrjähriger Nutzungsdauer an, sind im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 nur die auf die Nutzungsdauer verteilten Anschaffungskosten als Sonderausgaben abziehbar (>BFH vom 07. 05. 1993 - BStBl II S. 676). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Arbeitsmitteln einschließlich der Umsatzsteuer können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn sie ausschl. der Umsatzsteuer für das einzelne Arbeitsmittel 800 € nicht übersteigen (>R 9.12 LStR 2015), - häusliches Arbeitszimmer >BMF vom 06. 10. 2017 (BStBl I S. 1320), Anhang 19 I LStH - Fachliteratur >BFH vom 28. 11. 1980 (BStBl II 1981 S. 309) - Mehraufwand für Verpflegung >BFH vom 03. 12. 1974 (BStBl II 1975 S. 356) >R 9.6 LStR 2015 - Mehraufwand wegen doppelter Haushaltsführung >R 9.11 LStR 2015 Ausbildungsdarlehen/Studiendarlehen - Abzugshöhe/Abzugszeitpunkt >H 10.1 - Aufwendungen zur Tilgung von Ausbildungs-/Studiendarlehen gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 7 (>BFH vom 15. 03. 1974 - BStBl II S. 513). - Zinsen für ein Ausbildungsdarlehen gehören zu den abziehbaren Aufwendungen, auch wenn sie nach Abschluss der Berufsausbildung gezahlt werden (>BFH vom 28. 02. 1992 - BStBl II S. 834). - Ist ein Ausbildungsdarlehen nebst Zuschlag zurückzuzahlen, sind die Aufwendungen für den Zuschlag Ausbildungs- und keine Werbungskosten, wenn damit nachträglich die im Zusammenhang mit der Berufsausbildung gewährten Vorteile abgegolten werden sollen und wenn der Zuschlag nicht weitaus überwiegend als Druckmittel zur Einhaltung der vorvertraglichen Verpflichtung zur Eingehung eines langfristigen Arbeitsverhältnisses dienen soll (>BFH vom 28. 02. 1992 - BStBl II S. 834). Aus- und Fortbildung >R 9.2 LStR 2015 Auswärtige Unterbringung Ein Student, der seinen Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert hat, ist regelmäßig nicht auswärts untergebracht (>BFH vom 19. 09. 2012 - BStBl II 2013 S. 284). Beruf Der angestrebte Beruf muss nicht innerhalb bestimmter bildungspolitischer Zielvorstellungen des Gesetzgebers liegen (>BFH vom 18. 12. 1987 - BStBl II 1988 S. 494). Berufsausbildungskosten Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium >BMF vom 22. 09. 2010 (BStBl I S. 721), Anhang 9 LStH Deutschkurs Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für den Erwerb von Deutschkenntnissen sind nicht als Aufwendungen für die Berufsausbildung abziehbar (>BFH vom 15. 03. 2007 - BStBl II S. 814). Habilitation Aufwendungen eines wissenschaftlichen Assistenten an einer Hochschule für seine Habilitation sind Werbungskosten i. S. v. § 9 (>BFH vom 07. 08. 1967 - BStBl III S. 778). Klassenfahrt Aufwendungen eines Berufsschülers für eine im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als verbindliche Schulveranstaltung durchgeführte Klassenfahrt sind i. d. R. Werbungskosten (>BFH vom 07. 02. 1992 - BStBl II S. 531). Studienreisen >R 12.2 Umschulung Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein (>BFH vom 04. 12. 2002 - BStBl II 2003 S. 403).