Ergänzungspflegschaft bei minderjährigen Kindern Die Stimmen des an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligten minderjährigen Kindes sind dann nicht dem Elternteil zuzurechnen, wenn für die Gesellschafterstellung des Kindes eine Ergänzungspflegschaft angeordnet ist (>BFH vom 14. 04. 2021 - BStBl II S. 851). Wegfall der personellen Verflechtung durch Eintritt der Volljährigkeit >R 16 Abs. 2 Satz 3 ff.