H 17 (6) EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 17 EStG
R 17. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

H 17 (6) EStHB2022 Hinweise

H 17 (6) Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Fehlgeschlagene Veräußerung Die Kosten der fehlgeschlagenen Veräußerung einer Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 können weder als Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden (>BFH vom 17. 04. 1997 - BStBl II 1998 S. 102). Verständigungsverfahren Aufwendungen eines beschränkt Stpfl. im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren wegen des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung stellen keine Veräußerungskosten dar (>BFH vom 09. 10. 2013 - BStBl II 2014 S. 102).