H 17 (6) Hinweise
EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )
Fehlgeschlagene Veräußerung Die Kosten der fehlgeschlagenen Veräußerung einer Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 können weder als Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden (>BFH vom 17. 04. 1997 - BStBl II 1998 S. 102). Verständigungsverfahren Aufwendungen eines beschränkt Stpfl. im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren wegen des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung stellen keine Veräußerungskosten dar (>BFH vom 09. 10. 2013 - BStBl II 2014 S. 102).
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