H 19.8 LStH2023
Stand: 05.12.2022
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H 19.8 LStH2023 Hinweise

H 19.8 Hinweise

LStH2023 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2023 )

Altersgrenze Die in § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 für Versorgungsbezüge im privaten Dienst vorgesehenen Altersgrenzen sind verfassungsgemäß (>BFH vom 07. 02. 2013 - BStBl II S. 576). Altersteilzeit Bezüge, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell erzielt werden, sind keine Versorgungsbezüge (>BFH vom 21. 03. 2013 - BStBl II S. 611). Beamte - vorzeitiger Ruhestand Bezüge nach unwiderruflicher Freistellung vom Dienst bis zur Versetzung in den Ruhestand gehören zu den Versorgungsbezügen (>BFH vom 12. 02. 2009 - BStBl II S. 460). Beamtenrechtliche Grundsätze Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer nach einer Ruhelohnordnung, Satzung, Dienstordnung oder einem (Tarif-)Vertrag von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft eine lebenslängliche Alters- oder Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts und der Dauer seiner Dienstzeit gewährt wird; die zugesagte Versorgung muss nach Voraussetzung, Art und Umfang ungeachtet gewisser Abweichungen einer beamtenrechtlichen Versorgung in wesentlichen Grundzügen gleichstehen; Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b setzen nicht voraus, dass auch das vorangegangene Dienstverhältnis beamtenrechtlichen Grundsätzen entsprach (>BFH vom 16. 12. 2020 - BStBl II 2021 S. 399). Beihilfen Die an nichtbeamtete Versorgungsempfänger gezahlten Beihilfen im Krankheitsfall sind bei Erfüllung der altersmäßigen Voraussetzungen Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 (>BFH vom 06. 02. 2013 - BStBl II S. 572). Emeritenbezüge entpflichteter Hochschullehrer Zu den Versorgungsbezügen gehören auch Emeritenbezüge entpflichteter Hochschullehrer (>BFH vom 19. 06. 1974 - BStBl II 1975 S. 23 und vom 05. 11. 1993 - BStBl II 1994 S. 238). Fahrvergünstigungen Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge, da sie keine Gegenleistung für Dienstleistungen des Ruhestandsbeamten darstellen, die im gleichen Zeitraum geschuldet und erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Fahrvergünstigungen aufgrund eines vor Erreichens der Altersgrenze abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrags geleistet werden (>BFH vom 11. 03. 2020 - BStBl II S. 565). Internationale Organisationen Zu der Frage, welche Zahlungen internationaler Organisationen zu den Versorgungsbezügen gehören >BMF vom 19. 08. 2013 (BStBl I S. 1087) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 10. 01. 2022 (BStBl I S. 36), Rz. 168 NATO-Bedienstete Ruhegehaltsbezüge an ehemalige NATO-Bedienstete sind Versorgungsbezüge (>BFH vom 22. 11. 2006 - BStBl II 2007 S. 402). Sterbegeld Das nach den tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Vorschriften im öffentlichen Dienst gezahlte Sterbegeld ist ein Versorgungsbezug (>BFH vom 08. 02. 1974 - BStBl II S. 303) und vom 19. 04. 2021 - BStBl II S. 909). Übergangsgeld Übergangsgeld, das nach den tarifvertraglichen Vorschriften im öffentlichen Dienst gewährt wird, ist ein Versorgungsbezug, wenn es wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder wegen Erreichens der tariflichen oder der so genannten flexiblen Altersgrenze gezahlt wird; beim Übergangsgeld, das wegen Erreichens einer Altersgrenze gezahlt wird, ist Voraussetzung, dass der Angestellte im Zeitpunkt seines Ausscheidens das 63., bei Schwerbehinderten das 60. Lebensjahr vollendet hat (>BFH vom 21. 08. 1974 - BStBl II 1975 S. 62). Umfang der Besteuerung Versorgungsbezüge sind in voller Höhe und nicht nur mit einem niedrigeren Betrag (z. B. Besteuerungsanteil nach § 22) als Arbeitslohn anzusetzen (>BFH vom 07. 02. 2013 - BStBl II S. 573). Versorgungsbeginn >BMF vom 19. 08. 2013 (BStBl I S. 1087), geändert durch BMF vom 10. 04. 2015 (BStBl I S. 256), Rz. 171 a und 185 Versorgungsbezüge - Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze i. S. d. § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 setzen voraus, dass der Stpfl. wegen Erreichens der Altersgrenze von der Verpflichtung zu Dienstleistungen entbunden ist (>BFH vom 11. 03. 2020 - BStBl II S. 565). - >BMF vom 19. 08. 2013 (BStBl I S. 1087) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 10. 04. 2015 (BStBl I S. 256) und vom 10. 01. 2022 (BStBl I S. 36), Rz. 168 ff. Versorgungsfreibetrag Beispiel zur Bemessungsgrundlage des Versorgungsfreibetrags bei Sachbezügen Ein Arbeitnehmer scheidet zum 31.03. aus dem aktiven Dienst aus und erhält ab dem 01.04. eine Werkspension von 300 €. Im April erhält er zusätzlich einen einmaligen Sachbezug von 400 €. Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zusammen mit dem Ruhegehalt erhält, gehören zu den Versorgungsbezügen i. S. d. § 19 Abs. 2 Satz 2. Die Bemessungsgrundlage beträgt:

- laufender Bezug im ersten Versorgungsmonat 300 € × 12 Monate 3 600 €
- Sachbezug   400 €
Bemessungsgrundlage 4 000 €