Erben als Arbeitnehmer Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehenden Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen werden diese steuerlich zu Arbeitnehmern; der Lohnsteuerabzug ist nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ggf. Steuerklasse VI) der Erben oder Hinterbliebenen durchzuführen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 LStDV). Weiterleitung von Arbeitslohn an Miterben Beispiel: Nach dem Tod des Arbeitnehmers A ist an die Hinterbliebenen B, C, D und E ein Sterbegeld von 4 000 € zu zahlen. Der Arbeitgeber zahlt den Versorgungsbezug an B im Jahr 2022 aus. Dabei wurde die Lohnsteuer nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des B unter Berücksichtigung der Freibeträge für Versorgungsbezüge von 900 € (14,4 % von 4 000 € = 576 € zuzüglich 324 €) erhoben. B gibt im Jahr 2023 je 1/4 des Bruttoversorgungsbezugs an C, D und E weiter (insgesamt 3 000 €). Im Jahr 2022 ergeben sich lohnsteuerpflichtige Versorgungsbezüge:
Versorgungsbezüge 4 000 € ./. Versorgungsfreibetrag 576 € ./. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 324 € lohnsteuerpflichtige Versorgungsbezüge 3 100 €