Auslegung des Gesellschaftsvertrags Ob eine Arbeitsgemeinschaft den alleinigen Zweck hat, sich auf die Erfüllung eines einzigen Werk- oder Werklieferungsvertrags zu beschränken, ist durch Auslegung des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln (>BFH vom 2. 12. 1992 - BStBl 1993 II S. 577).