H 24 a Hinweise
EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )
Altersentlastungsbetrag bei Ehegatten Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist der Altersentlastungsbetrag jedem Ehegatten, der die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt, nach Maßgabe der von ihm bezogenen Einkünfte zu gewähren (>BFH vom 22. 09. 1993 - BStBl II 1994 S. 107). Berechnung des Altersentlastungsbetrags Der Altersentlastungsbetrag ist von der S. d. E. zur Ermittlung des G. d. E. abzuziehen (>R 2). Beispiel 1: Der Stpfl. hat im VZ 2004 das 64. Lebensjahr vollendet. Im VZ 2022 wurden erzielt:
Arbeitslohn | 14 000 € |
darin enthalten: | |
Versorgungsbezüge von | 6 000 € |
Einkünfte aus selbständiger Arbeit | 500 € |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | − 1 500 € |
Der Altersentlastungsbetrag beträgt 40 % des Arbeitslohns (14 000 € abzgl. Versorgungsbezüge 6 000 € = 8 000 €), das sind 3 200 €, höchstens jedoch 1 900 €. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung werden für die Berechnung des Altersentlastungsbetrags nicht berücksichtigt, weil ihre Summe negativ ist (− 1 500 € + 500 € = − 1 000 €). Beispiel 2: Wie Beispiel 1, jedoch hat der Stpfl. im VZ 2021 das 64. Lebensjahr vollendet. Der Altersentlastungsbetrag beträgt 14,4 % des Arbeitslohnes (14 000 € abzgl. Versorgungsbezüge 6 000 € = 8 000 €), das sind 1 152 €, höchstens jedoch 684 €. Lohnsteuerabzug Die Berechnung des Altersentlastungsbetrags beim Lohnsteuerabzug hat keine Auswirkung auf die Berechnung im Veranlagungsverfahren (>R 39 b.4 Abs. 3 LStR 2015).
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