H 26 a EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 26 a EStG

H 26 a EStHB2022 Hinweise

H 26 a Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Gütergemeinschaft - Zur Frage der einkommensteuerrechtlichen Wirkung des Güterstands der allgemeinen Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten >BFH-Gutachten vom 18. 02. 1959 (BStBl III S. 263) - Gewerbebetrieb als Gesamtgut der in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten >H 15.9 (1) Gütergemeinschaft - Kein Gesellschaftsverhältnis, wenn die persönliche Arbeitsleistung eines Ehegatten in den Vordergrund tritt und im Betrieb kein nennenswertes ins Gesamtgut fallendes Kapital eingesetzt wird >BFH vom 20. 03. 1980 (BStBl II S. 634) - Übertragung einer im gemeinsamen Ehegatteneigentum stehenden forstwirtschaftlich genutzten Fläche in das Alleineigentum eines Ehegatten >H 4.2 (12) Gütergemeinschaft - Ist die einkommensteuerrechtliche Auswirkung der Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten streitig, ist hierüber im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung (§§ 179, 180 AO) zu befinden (>BFH vom 23. 06. 1971 - BStBl II S. 730). Kinderbetreuungskosten >BMF vom 14. 03. 2012 (BStBl I S. 307), Rdnr. 27 Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen Nach § 26 a Abs. 2 Satz 2 ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der einem Ehegatten zustehende Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen (§ 33 b Abs. 1 bis 3) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen (>BFH vom 20. 12. 2017 - BStBl II 2018 S. 468). Zugewinngemeinschaft Jeder Ehegatte bezieht - wie bei der Gütertrennung - die Nutzungen seines Vermögens selbst (§§ 1363 ff. BGB).