H 3.58 LStH2022
Stand: 05.12.2022
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H 3.58 LStH2022 Hinweise

H 3.58 Hinweise

LStH2022 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2022 )

Öffentliche Haushalte Die Handwerkskammer führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Haushalt i. S. d. § 3 Nr. 58 EStG (>BFH vom 3. 7. 2019 - BStBl 2020 II S. 241). Steuerfreiheit von Zinsvergünstigungen Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Einkommensgrenzen des im Einzelfall einschlägigen Wohnraumförderungsgesetzes oder des Landesgesetzes zur Wohnraumförderung eingehalten sind (>BFH vom 3. 7. 2019 - BStBl 2020 II S. 241).