H 3.6 Hinweise
GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )
Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften > AEAO zu §§ 51 bis 68 AO (abgedruckt im AO -Handbuch) Rettungsdienste und Krankentransporte >BMF vom 20. 1. 2009 - BStBl I S. 339 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Unterhält ein in § 3 Nr. 6 S. 1 GewStG genanntes Unternehmen einen oder mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind und übersteigen die Einnahmen insgesamt, einschließlich der Umsatzsteuer, im Jahr 35 000 Euro, tritt insoweit partielle Gewerbesteuerpflicht ein. >§ 64 AO >R 2.1 Abs. 5, H 2.1 (5)
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