H 37 EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 37 EStG

H 37 EStHB2022 Hinweise

H 37 Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Anpassung von Vorauszahlungen Eine Anpassung ist auch dann noch möglich, wenn eine Einkommensteuererklärung für den abgelaufenen VZ bereits abgegeben worden ist (>BFH vom 27. 09. 1976 - BStBl II 1977 S. 33). Erhöhung von Vorauszahlungen Im Fall der Erhöhung einer Vorauszahlung zum nächsten Vorauszahlungstermin des laufenden Kj. gilt die Monatsfrist des § 37 Abs. 4 Satz 2 nicht (>BFH vom 22. 08. 1974 - BStBl II 1975 S. 15 und vom 25. 06. 1981 - BStBl II 1982 S. 105). Verteilung von Vorauszahlungen Vorauszahlungen sind in gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Stpfl. geltend macht, der Gewinn des laufenden VZ entstehe nicht gleichmäßig (>BFH vom 22. 11. 2011 - BStBl II 2012 S. 329). Vorauszahlungen bei Arbeitnehmern Die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist auch dann zulässig, wenn der Stpfl. ausschl. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen (>BFH vom 20. 12. 2004 - BStBl II 2005 S. 358).