Lohnsteuerabzug - Keine Befreiung durch Stundung oder Aussetzung der Vollziehung Der Arbeitgeber kann von seiner Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer nicht - auch nicht durch Stundung oder Aussetzung der Vollziehung - befreit werden (>BFH vom 08. 02. 1957 - BStBl III S. 329). - Keine Prüfung, ob Jahreslohnsteuer voraussichtlich anfällt Der Arbeitgeber hat die Frage, ob Jahreslohnsteuer voraussichtlich anfällt, nicht zu prüfen (>BFH vom 24. 11. 1961 - BStBl III 1962 S. 37). - Unzutreffender Steuerabzug Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (>BFH vom 13. 12. 2007 - BStBl II 2008 S. 434). - Verhältnis Einbehaltungspflicht/Anzeigeverpflichtung Die Anzeige des Arbeitgebers nach §