H 38.3 LStH2019
Stand: 22.10.2014
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344

H 38.3 LStH2019 Hinweise

H 38.3 Hinweise

LStH2019 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2019 )

Arbeitgeberbegriff - >R 19.1, H 19.1 - Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmerentsendung zwischen international verbundenen Unternehmen >BMF vom 3. 5. 2018 (BStBl I S. 643), Tz. 4.3.3 Inländischer Arbeitgeber - Auch ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber, der im Inland eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat, ist nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG inländischer Arbeitgeber (>BFH vom 5. 10. 1977 - BStBl 1978 II S. 205). - Bei Arbeitnehmerentsendung ist das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen, das den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt, Arbeitgeber >§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG. Leiharbeitnehmer Nach besonderen Regelungen in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist entweder die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar oder mehrere Vertragsstaaten haben das Besteuerungsrecht (>BMF vom 3. 5. 2018 (BStBl I S. 643, Tz. 4.3.4). Zuständiges Finanzamt für ausländische Verleiher >H 41.3