H 39 a.2 LStH2023
Stand: 05.12.2022
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H 39 a.2 LStH2023 Hinweise

H 39 a.2 Hinweise

LStH2023 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2023 )

Vermietung und Verpachtung Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes können i. d. R. erstmals für das Kj. berücksichtigt werden, das auf das Kj. der Fertigstellung oder der Anschaffung des Gebäudes folgt (§ 39 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. § 37 Abs. 3). Das Objekt ist angeschafft, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf den Erwerber übergegangen sind. Das Objekt ist fertig gestellt, wenn es nach Abschluss der wesentlichen Bauarbeiten bewohnbar ist; die Bauabnahme ist nicht erforderlich (>H 7.4 (Fertigstellung) EStH). Wird ein Objekt vor der Fertigstellung angeschafft, ist der Zeitpunkt der Fertigstellung maßgebend.