Fehlerhafte Bescheinigung >H 41 c.3 (Einzelfälle) Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren kann auf die Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde in der Anlage Grenzpendler EU/EWR bzw. Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR verzichtet werden, wenn für einen der beiden vorangegangenen VZ bereits eine von der ausländischen Steuerbehörde bestätigte Anlage vorliegt und sich die Verhältnisse nach Angaben des Stpfl. nicht geändert haben (>BMF vom 25. 11. 1999 - BStBl I S. 990).