EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )
Lebenslänglich laufende LeistungenAuch einmalige Kapitalleistungen einer Unterstützungskasse in geringem Umfang sind als lebenslänglich laufende Leistungen i. S. v. § 4 d EStG anzusehen (>BFH vom 15. 6. 1994 - BStBl 1995 II S. 21).