H 40.2 LStH2023
Stand: 05.12.2022
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H 40.2 LStH2023 Hinweise

H 40.2 Hinweise

LStH2023 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2023 )

Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer - bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen >H 40 b.1 (Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer) - bei Fahrtkosten >BMF vom 10. 01. 2000 (BStBl I S. 138) Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Zuschuss zu seinen Pkw-Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Höhe der gesetzlichen Entfernungspauschale, so dass sich für den Lohnabrechnungszeitraum ein Fahrtkostenzuschuss von insgesamt 210 € ergibt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben vereinbart, dass diese Arbeitgeberleistung pauschal besteuert werden und der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer tragen soll. Bemessungsgrundlage für die Anwendung des gesetzlichen Pauschsteuersatzes von 15 % ist der Bruttobetrag von 210 €. Als pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung ist der Betrag von 210 € zu bescheinigen. Dieser Betrag mindert den nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 als Werbungskosten abziehbaren Betrag von 210 € auf 0 €. - bei Teilzeitbeschäftigten >H 40 a.1 (Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer) Bescheinigungspflicht für Fahrgeldzuschüsse 41 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Betriebsveranstaltung - Zum Begriff >BMF vom 14. 10. 2015 (BStBl I S. 832) - Zur Pauschalversteuerung >BMF vom 14. 10. 2015 (BStBl I S. 832), Tz. 5 - Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung ist mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (BFH vom 15. 01. 2009 - BStBl II S. 476). - Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (>BFH vom 07. 11. 2006 - BStBl II 2007 S. 128). - Während einer Betriebsveranstaltung überreichte Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld sind, können nicht nach § 40 Abs. 2 pauschal besteuert werden (>BFH vom 07. 02. 1997 - BStBl II S. 365). Erholungsbeihilfen >H 3.11 (Erholungsbeihilfen und andere Beihilfen) Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte >BMF vom 03. 03. 2022 (BStBl I S. 232) Fahrtkostenzuschüsse - als zusätzlich erbrachte Leistung >§ 8 Abs. 4; - können auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen pauschal versteuert werden (>BFH vom 01. 10. 2009 - BStBl II 2010 S. 487); - sind auch bei Teilzeitbeschäftigten i. S. d. § 40 a unter Beachtung der Abzugsbeschränkung bei der Entfernungspauschale nach § 40 Abs. 2 Satz 2 pauschalierbar. Die pauschal besteuerten Beförderungsleistungen und Fahrtkostenzuschüsse sind in die Prüfung der Arbeitslohngrenzen des § 40 a nicht einzubeziehen (§ 40 Abs. 2 Satz 3); - Zur Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen >BMF vom 18. 11. 2021 (BStBl I S. 2315). Fehlerhafte Pauschalversteuerung >H 40 a.1 (Fehlerhafte Pauschalversteuerung) Gestellung von Kraftfahrzeugen - Die Vereinfachungsregelung von 15 Arbeitstagen monatlich gilt nicht bei der Einzelbewertung einer Kraftfahrzeuggestellung nach der sog. 0,002 %-Methode >BMF vom 03. 03. 2022 (BStBl I S. 232), Rn. 15 - Zur Pauschalbesteuerung bei der Gestellung von Kfz >BMF vom 18. 11. 2021 (BStBl I S. 2315) Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer >Gleich lautende Ländererlasse vom 08. 08. 2016 (BStBl I S. 773) Ladevorrichtung Zur Pauschalversteuerung >BMF vom 29. 09. 2020 (BStBl I S. 972), Rdnr. 27-31 Pauschalversteuerung von Reisekosten - >BMF vom 25. 11. 2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 58 ff. - Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält wegen einer Auswärtstätigkeit von Montag 11 Uhr bis Mittwoch 20 Uhr mit kostenloser Übernachtung mit Frühstück lediglich pauschalen Fahrtkostenersatz von 350 €, dem eine Fahrstrecke mit eigenem Pkw von 500 km zugrunde liegt. Steuerfrei sind

- eine Fahrtkostenvergütung von (500 km × 0,30 €/km =) 150,00 €
- Verpflegungspauschalen von (14 € + 22,40 € [28 € ./. 5,60 €] + 8,40 € [14 € ./. 5,60 €] =) 44,80 €
insgesamt 194,80 €.

Der Mehrbetrag von (350 € ./. 194,80 € =) 155,20 € kann mit einem Teilbetrag von 56 € pauschal mit 25 % versteuert werden. Bei einer Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung sind 44,80 € in die Zeile 20 "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" einzutragen (§ 41 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 10). Wahlrecht Das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach § 40 Abs. 2 Satz 2 zu pauschalieren, wird nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt. Ein dahingehender Antrag, der im finanzgerichtlichen Verfahren gestellt wird, ist unbeachtlich (>BFH vom 24. 09. 2015 - BStBl II 2016 S. 176).