H 41 b LStH2022
Stand: 05.12.2022
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H 41 b LStH2022 Hinweise

H 41 b Hinweise

LStH2022 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2022 )

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020; Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2020 >BMF vom 9. 9. 2019 (BStBl I S. 911) Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 >BMF vom 18. 8. 2021 (BStBl I S. 1079) Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung - Der Arbeitnehmer kann nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung deren Berichtigung nicht mehr verlangen (>BFH vom 13. 12. 2007 - BStBl 2008 II S. 434). - Zur Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung bei Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung zu Gunsten des Arbeitgebers >§ 41 c Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer Wird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (>BFH vom 23. 5. 2000 - BStBl II S. 581). Finanzrechtsweg Bei einer Nettolohnvereinbarung ist für Streitigkeiten über die Höhe des in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttoarbeitslohns der Finanzrechtsweg nicht gegeben (>BFH vom 13. 12. 2007 - BStBl 2008 II S. 434). Unzutreffender Steuerabzug Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (>BFH vom 13. 12. 2007 - BStBl 2008 II S. 434).