H 4.2 (5) EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 4 EStG
R 4.2 Betriebsvermögen

H 4.2 (5) EStHB2022 Hinweise

H 4.2 (5) Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Unselbständige Gebäudeteile Unselbständige Gebäudeteile sind z. B.: - Bäder und Schwimmbecken in Hotels, - Heizungsanlagen, Be- und Entlüftungsanlagen, Klimaanlagen, Warmwasseranlagen und Müllschluckanlagen, außer wenn sie ganz oder überwiegend einem Betriebsvorgang dienen, - Sprinkleranlagen, außer wenn mit ihnen das Gewerbe unmittelbar betrieben wird, - Beleuchtungsanlagen, außer Spezialbeleuchtungsanlagen, die nicht zur Gebäudebeleuchtung erforderlich sind, - Personenaufzüge, Rolltreppen oder Rollsteige, die zur Bewältigung des Publikumsverkehrs dienen, (>Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 05. 06. 2013 - BStBl I S. 734).- Umzäunung oder Garage bei einem Wohngebäude (>BFH vom 15. 12. 1977 - BStBl II 1978 S. 210 und vom 28. 06. 1983 - BStBl II 1984 S. 196); aber >H 7.1 (Garagen)