H 42 d.3 LStH2023
Stand: 05.12.2022
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H 42 d.3 LStH2023 Hinweise

H 42 d.3 Hinweise

LStH2023 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2023 )

Ermessensausübung Eine Haftung des Arbeitgebers bei einer Lohnsteuerabzugspflicht Dritter kommt nach § 42 d Abs. 9 Satz 4 i. V. m. Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 nur in Betracht, wenn der Dritte die Lohnsteuer für den Arbeitgeber nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat. An einem derartigen Fehlverhalten fehlt es, wenn beim Lohnsteuerabzug entsprechend einer Lohnsteueranrufungsauskunft oder in Übereinstimmung mit den Vorgaben der zuständigen Finanzbehörden der Länder oder des Bundes verfahren wird (>BFH vom 20. 03. 2014 - BStBl II S. 592).