H 4.5 (3) EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 4 EStG
R 4.5 Einnahmenüberschussrechnung

H 4.5 (3) EStHB2022 Hinweise

H 4.5 (3) Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Eiserne Verpachtung Zur Gewinnermittlung bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters nach §§ 582 a, 1048 BGB >BMF vom 21. 02. 2002 (BStBl I S. 262) Minderung des Buchwerts bei Holzeinschlag >BMF vom 16. 05. 2012 (BStBl I S. 595) Veräußerung abnutzbarer Wirtschaftsgüter/Unterlassene AfA Soweit Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zur Veräußerung noch nicht im Wege der AfA berücksichtigt worden sind, sind sie i. d. R. (Besonderheit: >R 4.5 Abs. 5) im Wj. der Veräußerung als Betriebsausgaben abzusetzen, soweit die AfA nicht willkürlich unterlassen worden sind (>BFH vom 16. 02. 1995 - BStBl II S. 635). Eine Nachholung unterlassener AfA-Beträge kommt dagegen nicht in Betracht für Zeiträume, in denen das Wirtschaftsgut zu Unrecht nicht als Betriebsvermögen erfasst worden war (>BFH vom 22. 06. 2010 - BStBl II S. 1035).