Fortfall der Rentenverpflichtung Fällt die zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eingegangene Rentenverpflichtung fort, z. B. bei Tod des Rentenberechtigten, liegt eine Betriebseinnahme i. H. d. Barwertes vor, den die Rentenverpflichtung im Augenblick ihres Fortfalls hatte (>BFH vom 31. 08. 1972 - BStBl II 1973 S. 51). Nachträgliche Erhöhung der Rente Die infolge einer Wertsicherungsklausel nachträglich eingetretene Erhöhung einer Rente ist in vollem Umfang beim Betriebsausgabenabzug im Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung zu berücksichtigen (>BFH vom 23. 02. 1984 - BStBl II S. 516 und vom 23. 05. 1991 - BStBl II S. 796).