H 5.7 (11) EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 5 EStG
R 5.7 Rückstellungen

H 5.7 (11) EStHB2022 Hinweise

H 5.7 (11) Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Turnusmäßige Erhaltungsarbeiten Bei Erhaltungsarbeiten, die erfahrungsgemäß in ungefähr gleichem Umfang und in gleichen Zeitabständen anfallen und turnusgemäß durchgeführt werden, liegt i. d. R. keine unterlassene Instandhaltung vor (>BFH vom 15. 02. 1955 - BStBl III S. 172).