EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )
Gewichtung des WiderrufsvorbehaltsBei der Beurteilung, ob ein schädlicher oder unschädlicher Vorbehalt vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (>BFH vom 6. 10. 1967 - BStBl 1968 II S. 90).