H 6.12 EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 EStG
R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

H 6.12 EStHB2022 Hinweise

H 6.12 Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Anteilsvereinigung bei verdeckter Einlage Die in Folge der Einlage aufgrund Anteilsvereinigung entstehenden Grunderwerbsteuern erhöhen weder den Teilwert der eingelegten Anteile noch sind sie den bereits vorher gehaltenen (Alt-)Anteilen als nachträgliche Anschaffungs(neben)kosten zuzurechnen (>BFH vom 14. 03. 2011 - BStBl II 2012 S. 281). Bausparvertrag Einlage eines nicht zugeteilten Bausparvertrags ins Betriebsvermögen höchstens mit den gezahlten Bauspareinlagen einschl. der aufgelaufenen Guthabenzinsen und der Abschlussgebühren >BFH vom 13. 01. 1994 (BStBl II S. 454) Bodenschatz Ein im eigenen Grund und Boden entdecktes Kiesvorkommen ist ein materielles Wirtschaftsgut, das bei Zuführung zum Betriebsvermögen mit dem Teilwert zu bewerten ist. Es dürfen aber weder AfS noch Teilwertabschreibungen aufwandswirksam vorgenommen werden (>BFH vom 04. 12. 2006 - BStBl II 2007 S. 508 und vom 04. 02. 2016 - BStBl II S. 607). Buchwertprivileg - bei Betriebsaufgabe >R 16 Abs. 2 Satz 7 - zulässig bei Entnahmen im Fall des Übergangs von Sonderbetriebsvermögen auf den Erben, wenn die Gesellschaft aufgrund einer Fortsetzungsklausel mit den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt wird >BFH vom 05. 02. 2002 (BStBl II 2003 S. 237) Einlage bei Ausbuchung einer Verbindlichkeit Darf eine Verbindlichkeit nach § 5 Abs. 2 a nicht mehr passiviert werden, ist der daraus resultierende Wegfallgewinn bei gesellschaftsrechtlicher Verursachung durch eine Einlage i. H. d. werthaltigen Teils der Forderung zu neutralisieren (>BFH vom 10. 08. 2016 - BStBl II 2017 S. 670). Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft - Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Stpfl. an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage i. S. v. § 17 Abs. 1 oder 6 beteiligt ist. Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei dem eingelegten Geschäftsanteil selbst nicht um eine Beteiligung i. S. v. § 17 Abs. 1 oder 6 handelt. Erforderlich und ausreichend ist vielmehr, dass der Stpfl. an der Kapitalgesellschaft überhaupt i. S. v. § 17 Abs. 1 oder 6 beteiligt ist (>BFH vom 05. 06. 2008 - BStBl II S. 965). - Einlagen von Beteiligungen i. S. v. § 17 in ein Betriebsvermögen sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Die Grundsätze der Entscheidung des BVerfG vom 07. 07. 2010 (BStBl II 2011 S. 86) sind erst im Zeitpunkt der Veräußerung durch außerbilanzielle Korrektur des Gewinns aus der Veräußerung der Beteiligung anzuwenden (>BMF vom 21. 12. 2011 - BStBl I 2012 S. 42 unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 16. 12. 2015 - BStBl I 2016 S. 11). Einlage einer wertgeminderten Beteiligung >H 17 (8) Einlagewert nach vorangegangener Entnahme Der Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 ist auch dann anzusetzen, wenn die vorangegangene Entnahme aus dem Betriebsvermögen steuerfrei gewesen ist (>BFH vom 20. 04. 2005 - BStBl II S. 698). Geringwertiges Wirtschaftsgut Sind bei Einlage innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten während der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Privatvermögen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt worden, beträgt der Einlagewert 0 € (>BFH vom 27. 01. 1994 - BStBl II S. 638). Nutzungen - Die Entnahme von Nutzungen ist mit den tatsächlichen Selbstkosten des Stpfl. zu bewerten (>BFH vom 24. 05. 1989 - BStBl II 1990 S. 8). - >BFH vom 16. 06. 2020 - BStBl II S. 845 Private Kraftfahrzeugnutzung - >BMF vom 18. 11. 2009 (BStBl I S. 1326) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 15. 11. 2012 (BStBl I S. 1099) - Bei Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen >BMF vom 05. 11. 2021 (BStBl I S. 2205), Anhang 24 IV 6 LStH - >H 12.4 (Umsatzsteuer bei Anwendung der 1 I S. 272) Teilwert - Bei Einlagen im Zusammenhang mit einer Betriebseröffnung entspricht der Teilwert i. d. R. dem gemeinen Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter. Anschaffungsnebenkosten sind dabei zu berücksichtigen (>BFH vom 29. 04. 1999 - BStBl II 2004 S. 639). - Ein geschenktes Wirtschaftsgut ist auch dann mit dem Teilwert ins Betriebsvermögen des Beschenkten einzulegen, wenn der Schenker das eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor der Einlage angeschafft, hergestellt oder entnommen hat (>BFH vom 14. 07. 1993 - BStBl II 1994 S. 15). Übertragung eines Kommanditanteils unter dem Buchwert des Anteils Annahme einer Einlage i. H. d. Differenz zwischen fortzuführendem Buchwert und fehlendem oder niedrigerem Erwerbspreis bei privat veranlasster unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils unter dem Buchwert des Anteils (>BFH vom 07. 02. 1995 - BStBl II S. 770). Verdeckte Einlage - Die Bewertung der verdeckten Einlage einer Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft erfolgt mit dem Teilwert (>BMF vom 02. 11. 1998 - BStBl I S. 1227 und BFH vom 04. 03. 2011 - BStBl II 2012 S. 341). - Behandlung der Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft >BMF vom 29. 03. 2000 (BStBl I S. 462) und BMF vom 11. 07. 2011 (BStBl I S. 713) unter Berücksichtigung BMF vom 26. 07. 2016 (BStBl I S. 684) - Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts in eine Tochtergesellschaft eingelegt hat, sind bei der Tochtergesellschaft mit dem Teilwert und nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen (>BFH vom 14. 03. 2011 - BStBl II 2012 S. 281).