H 6.3 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 EStG

H 6.3 EStHB2011 Hinweise

H 6.3 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abraumvorrat Kosten der Schaffung eines Abraumvorrats bei der Mineralgewinnung sind Herstellungskosten (>BFH vom 23. 11. 1978 - BStBl 1979 II S. 143). Ausnutzung von Produktionsanlagen - Die nicht volle Ausnutzung von Produktionsanlagen führt nicht zu einer Minderung der in die Herstellungskosten einzubeziehenden Fertigungsgemeinkosten, wenn sich die Schwankung in der Kapazitätsausnutzung aus der Art der Produktion, wie z. B. bei einer Zuckerfabrik als Folge der Abhängigkeit von natürlichen Verhältnissen, ergibt (>BFH vom 15. 2. 1966 - BStBl III S. 468). - >R 6.3 Abs. 7 Bewertungswahlrecht Ein handelsrechtliches Bewertungswahlrecht führt steuerrechtlich zum Ansatz des höchsten nach Handels- und Steuerrecht zulässigen Werts, soweit nicht auch steuerrechtlich ein inhaltsgleiches Wahlrecht besteht (>BFH vom 21. 10. 1993 - BStBl 1994 II S. 176). Geldbeschaffungskosten gehören nicht zu den Herstellungskosten (>BFH vom 24. 5. 1968 - BStBl II S. 574). Halbfertige Arbeiten - Bei Wirtschaftsgütern, die am Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind, mit deren Herstellung aber bereits begonnen worden ist, sind die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten zu aktivieren, soweit nicht von ihrer Einbeziehung abgesehen werden kann (>BFH vom 23. 11. 1978 - BStBl 1979 II S. 143). - >H 6.1 und >H 6.7 (Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden) Herstellungskosten Begriff und Umfang >§ 255 Abs. 2 HGB sowie BFH vom 4. 7. 1990 (BStBl II S. 830). Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Kosten sind nicht tatsächlich entstanden und rechnen deshalb nicht zu den Herstellungskosten. Das gilt z. B. für: - Zinsen für Eigenkapital (>BFH vom 30. 6. 1955 - BStBl III S. 238). - Wert der eigenen Arbeitsleistung (fiktiver Unternehmerlohn des Einzelunternehmers >BFH vom 10. 5. 1995 - BStBl II S. 713); nicht dagegen Tätigkeitsvergütung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, die dem Gesellschafter von der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Herstellung eines Wirtschaftsguts gewährt wird (>BFH vom 8. 2. 1996 - BStBl II S. 427) >H 6.4 (Arbeitsleistung). Vorsteuerbeträge Zur Behandlung von Vorsteuerbeträgen, die nach dem UStG nicht abgezogen werden können, als Herstellungskosten >§ 9 b Abs. 1 EStG. Zinsen für Fremdkapital 255 Abs. 3 HGB sowie R 6.3 Abs. 5