H 6.6 (5) EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 EStG
R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

H 6.6 (5) EStHB2022 Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022

H 6.6 (5)

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Wechsel der Gewinnermittlungsart Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch fortgeführt werden, wenn der Stpfl. von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung übergeht (>BFH vom 29. 04. 1999 - BStBl II S. 488).