H 6.6 (7) EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 EStG
R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

H 6.6 (7) EStHB2022 Hinweise

H 6.6 (7) Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Beispiel für den Fall der Beschädigung Beschädigung des Wirtschaftsguts im Jahr 01, Versicherungsleistung aufgrund der Beschädigung im Jahr 01 50 000 €; Schadensbeseitigung im Jahr 02, Reparaturaufwand 49 000 €.

Rücklage für Ersatzbeschaffung im Jahr 01 (Entschädigung 50 000 €) 50 000 €
Reparaturaufwand im Jahr 02 49 000 €
erfolgswirksame Rücklagenauflösung im Jahr 02 in voller Höhe 50 000 €
steuerpflichtiger Gewinn 1 000 €

Gewinnübertragung Wegen der Gewinne, die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter entstanden und nach § 6 b oder § 6 c begünstigt sind, >auch R 6 b.1 bis R 6 c