H 67 Hinweise
EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )
Antrag bei volljährigen Kindern >V 5.4 DA-KG 2022 Antragstellung >V 5 DA-KG 2022 Auskunfts- und Beratungspflicht der Familienkassen >V 8 DA-KG 2022 Mitwirkungspflichten - >§ 68 - >V 7 DA-KG 2022 Zuständigkeit Dem BZSt obliegt die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 31, 62 bis 78. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dem BZSt zur Durchführung dieser Aufgaben ihre Dienststellen als Familienkassen zur Verfügung; die Fachaufsicht obliegt dem BZSt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 FVG).
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