Allgemeines Zur Behandlung der Mahlzeitengestellung nach der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts >BMF vom 25. 11. 2020 (BStBl I S. 1228). Individuell zu versteuernde Mahlzeiten Mahlzeiten, die im Rahmen regelmäßiger Geschäftsleitungssitzungen abgegeben werden, sind mit dem tatsächlichen Preis anzusetzen (>BFH vom 4. 8. 1994 - BStBl 1995 II S. 59). Reisekostenabrechnungen >BMF vom 25. 11. 2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 77 Beispiel 50 und Rz. 58 ff.