H 9.3 LStH2023
Stand: 05.12.2022
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H 9.3 LStH2023 Hinweise

H 9.3 Hinweise

LStH2023 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2023 )

Ehrenamtliche Tätigkeit Aufwendungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit für seine Gewerkschaft oder seinen Berufsverband können Werbungskosten sein (>BFH vom 28. 11. 1980 - BStBl II 1981 S. 368 und vom 02. 10. 1992 - BStBl II 1993 S. 53). Mitgliedsbeiträge an einen Interessenverband Mitgliedsbeiträge an einen Interessenverband sind Werbungskosten, wenn dieser als Berufsverband auch die spezifischen beruflichen Interessen des Arbeitnehmers vertritt. Dies ist nicht nur nach der Satzung, sondern auch nach der tatsächlichen Verbandstätigkeit zu beurteilen (>BFH vom 13. 08. 1993 - BStBl II 1994 S. 33). Reiseaufwendungen für einen Berufsverband Reiseaufwendungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit für seine Gewerkschaft oder seinen Berufsverband sind keine Werbungskosten, wenn der Schwerpunkt der Reise allgemeintouristischen Zwecken dient (>BFH vom 25. 03. 1993 - BStBl II S. 559).