H 9.7 LStH2018
Stand: 22.10.2014
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344

H 9.7 LStH2018 Hinweise

H 9.7 Hinweise

LStH2018 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2018 )

Allgemeines >BMF vom 24. 10. 2014 (BStBl I S. 1412), Rz. 110 ff. Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen Die Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei - aus öffentlichen Kassen in voller Höhe >§ 3 Nr. 13 EStG, - bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 3 Nr. 16 EStG bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen oder bis zur Höhe der maßgebenden Pauschbeträge (Übernachtung im Inland: 20 Euro, Übernachtung im Ausland: Pauschbeträge >BMF vom 8. 11. 2017 (BStBl I S. █) ab 1. 1. 2018). Übernachtungskosten - Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (>BFH vom 12. 9. 2001 - BStBl II S. 775). - Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen nicht anzuwenden (>BFH vom 28. 3. 2012 - BStBl II S. 926).