H 9.7 LStH2023
Stand: 05.12.2022
zuletzt geändert durch:
-, -

H 9.7 LStH2023 Hinweise

H 9.7 Hinweise

LStH2023 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2023 und Lohnsteuer-Hinweise 2023 )

Allgemeines >BMF vom 25. 11. 2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 115 ff. Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen Die Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei - aus öffentlichen Kassen in voller Höhe >§ 3 Nr. 13 - bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 3 Nr. 16 bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen oder bis zur Höhe der maßgebenden Pauschbeträge, d. h. bei Übernachtung im Inland 20 €, bei Übernachtung im Ausland >BMF vom 23. 11. 2022 (BStBl I S. █) ab 01. 01. 2023 Übernachtungskosten - Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug i. d. R. im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (>BFH vom 12. 09. 2001 - BStBl II S. 775). - Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen nicht anzuwenden (>BFH vom 28. 03. 2012 - BStBl II S. 926); zu Reisenebenkosten >H 9.8 (LKW-Fahrer).