H B 166 (3) ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 166 BewG

H B 166 (3) ErbStR2019 Hinweise

H B 166 (3) Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Ermittlung des Liquidationswerts für einzelne Wirtschaftsgüter Beispiel: Ein im Wege der Schenkung am 1. 7. 2018 übertragener Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein wird zum 1. 7. 2021 verkleinert, da die Ehefrau nicht mehr im Betrieb mitarbeiten kann. Hierzu werden 10 Hektar Ackerland und der gesamte Milchviehbestand verkauft. 30 Hektar Grünland werden für 10 Jahre verpachtet. Der Bodenrichtwert für Ackerland beträgt am Bewertungsstichtag 1. 7. 2018 1,20 EUR/m². Die Veräußerung des Milchviehbestandes am 1. 7. 2021 hat einen Erlös von 50 000 EUR erbracht. Der Buchwert des Milchviehbestandes beträgt 8 000 EUR, der Buchwert aller übrigen Wirtschaftsgüter (ohne Grund und Boden) beträgt 127 500 EUR. Die Veräußerungskosten belaufen sich auf 2 500 EUR. Verbindlichkeiten sind mit den veräußerten Wirtschaftsgütern nicht verbunden. Der Betrieb war bisher im Mindestwertverfahren wie folgt bewertet:

Grund und Boden 100 ha × 338 × 18,6 = 628 680 EUR
Besatzkapital 100 ha × 78 × 18,6 = + 145 080 EUR
Verbindlichkeiten ./. 53 760 EUR
Wert des Wirtschaftsteils 720 000 EUR

Die Veräußerung wesentlicher Wirtschaftsgüter ohne Reinvestition zum 1. 7. 2021 löst den Nachbewertungsvorbehalt nach § 162 Absatz 4 i. V. m. § 166 BewG aus. Der Milchviehbestand gehört zu den stehenden Betriebsmitteln und weist am Bewertungsstichtag einen Wert von mindestens 50 000 EUR auf (> R B 162 Absatz 5 Satz 2). Der Betrieb ist rückwirkend zum Bewertungsstichtag so zu bewerten, als seien die einzelnen Wirtschaftsgüter zu diesem Zeitpunkt veräußert worden: 1.Ermittlung des Liquidationswerts

Bodenwert nach § 166 Absatz 2 Nummer 1 BewG
Liquidationswert 10 Hektar × (1,20 EUR/m² × 10 000 m²) 120 000 EUR
Abschlag für Liquidationskosten 10 % ./. 12 000 EUR
Verbindlichkeiten ./. 0 EUR
Liquidationswert Grund und Boden 108 000 EUR
Wert der übrigen Wirtschaftsgüter nach § 166 Absatz 2 Nummer 2 BewG
Wert der Betriebsmittel 50 000 EUR
Abschlag für Liquidationskosten 10 % ./. 5 000 EUR
Verbindlichkeiten ./. 0 EUR
Liquidationswert Besatzkapital 45 000 EUR
Summe der Liquidationswerte (108 000 EUR + 45 000 EUR =) 153 000 EUR
2.Berechnung der Korrekturbeträge

Ausscheidender Grund und Boden 10 ha zu 100 ha Eigentumsfläche 10,00 %
Ausscheidender Milchviehbestand Buchwert 8 000 EUR zur Summe der Buchwerte aller Wirtschaftsgüter 127 500 EUR 6,27 %
3.Berechnung des Werts des Wirtschaftsteils

Wert des Wirtschaftsteils bisher: 720 000 EUR
Grund und Boden 100 ha × 338 EUR × 18,6 × 10,00 % ./. 62 868 EUR
Besatzkapital 100 ha × 78 EUR × 18,6 × 6,27 % ./. 9 097 EUR
Liquidationswert + 153 000 EUR
Neuer Wert des Wirtschaftsteils 801 035 EUR
Der neue Wert des Wirtschaftsteils beträgt 801 035 EUR.