H B 189 ErbStR2019
FNA: 611-8-2-2-19
Fassung vom: 16.12.2019
Stand: 01.09.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 16.12.2019

H B 189 ErbStR2019 Hinweise

H B 189 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Ablauf des Verfahrens (im Regelfall: ohne Außenanlagen und sonstige Anlagen)


Bewertung im Sachwertverfahren Beispiel: Ein mit einem freistehenden Einfamilienhaus (Baujahr 2004, Keller- und Erdgeschoss, Dachgeschoss ausgebaut, Gebäudestandard - alle Bauteile Standardstufe 3) bebautes Grundstück ist zum 1. 2. 2018 (Bewertungsstichtag) zu bewerten. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes beträgt 220 m². An das Haus grenzt eine nicht überdachte Terrasse (Baujahr 2006, Bruchsteinplatten mit Unterbeton) mit einer Fläche von 30 m² an. Auf dem Grundstück befinden sich außerdem eine freistehende Garage in Massivbauweise mit einer Brutto-Grundfläche von 23 m² (Baujahr 2006) und ein Außen-Schwimmbecken (Baujahr 2006, normale Ausführung) mit einer Fläche von 52 m². Das Grundstück hat eine Fläche von 700 m² und der Bodenrichtwert beträgt 200 EUR/m². Vom Gutachterausschuss stehen keine Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren und örtlichen Sachwertfaktoren für das Grundstück zur Verfügung.

Bodenwert
Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (700 m² × 200 EUR/m²) 140 000 EUR
Gebäudesachwert
1. freistehendes Einfamilienhaus (EFH)
Regelherstellungskosten 975 EUR/m²
Regelherstellungskosten (aus Anlage 24 zum BewG) 835 EUR/m²
Gebäudeart 1.01
Standardstufe (alle Bauteile) 3
Baupreisindex (§ 190 Abs. 1 und 2 BewG) × 116,8/100
Gebäudeart 1.01
Bewertungsstichtag 2018
Brutto-Grundfläche × 220 m²
Gebäuderegelherstellungswert 214 500 EUR
Alterswertminderung 20,00 % (14 J. : 70 J.) ./. 42 900 EUR
Gebäudeart 1.01
Bezugsfertigkeit des Gebäudes 2004
Alter des Gebäudes 14 Jahre
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (aus Anlage zum 22 BewG) 70 Jahre
Gebäudesachwert (Einfamilienhaus) 171 600 EUR
Mindestwertansatz nach § 190 Abs. 4 Satz 5 BewG ist überschritten (30 % des Gebäuderegelherstellungswerts in Höhe von 214 500 EUR = 64 350 EUR)
2. Garage
Regelherstellungskosten 569 EUR/m²
Regelherstellungskosten (aus Anlage 24 zum BewG) 485 EUR/m²
Gebäudeart (Einzelgarage) 14.1
Standardstufe (Garage in Massivbauweise) 4
Baupreisindex (§ 190 Abs. 1 und 2 BewG) × 117,4/100
Gebäudeart 14.1
Bewertungsstichtag 2018
Brutto-Grundfläche × 23 m²
Regelherstellungswert 13 087 EUR
Alterswertminderung 20,00 % (12 J. : 60 J.) ./. 2 618 EUR
Garage
Bezugsfertigkeit der Garage 2006
Alter der Garage 12 Jahre
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (aus Anlage 22 zum BewG) 60 Jahre
Gebäudesachwert (Garage) 10 469 EUR
Mindestwertansatz nach § 190 Abs. 4 Satz 5 BewG ist überschritten (30 % des Regelherstellungswerts in Höhe von 13 087 EUR = 3 926 EUR)
3. Gebäudesachwert am Bewertungsstichtag
Gebäudesachwert (Einfamilienhaus) + Gebäudesachwert (Garage) 182 069
Besonders werthaltige Außenanlagen
1. Terrasse
Regelherstellungskosten 70 EUR/m²
Regelherstellungskosten (aus R B 190.5) 60 EUR/m²
Wege- und Platzbefestigungen (Bruchsteinplatten mit Unterbeton) Baupreisindex (R B 190.4 und 190.5) × 116,8/100
Außenanlagen wie Wohngebäude/Gebäudeart 1.01-5.1
Bewertungsstichtag 2018
Fläche × 30 m²
Regelherstellungswert 2 100 EUR
Alterswertminderung 30,00 % (12 J. : 40 J.) ./. 630 EUR
Terrasse
Fertigstellung 2006
Alter 12 Jahre
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (aus R B 190.5) 40 Jahre
Sachwert (Terrasse) 1 470 EUR
2. Schwimmbecken
Regelherstellungskosten 613 EUR/m²
Regelherstellungskosten (aus R B 190.5) 525 EUR/m²
Schwimmbecken (normale Ausführung) Baupreisindex (R B 190.4 und 190.5) × 116,8/100
Außenanlagen wie Wohngebäude/Gebäudeart 1.01-5.1
Bewertungsstichtag 2018
Fläche × 52 m²
Regelherstellungswert 31 876 EUR
Alterswertminderung 40,00 % (12 J. : 30 J.) ./. 12 751 EUR
Schwimmbecken
Fertigstellung 2006
Alter 12 Jahre
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (aus R B 190.5) 30 Jahre
Sachwert (Schwimmbecken) 19 125 EUR
Sachwert der besonders werthaltigen Außenanlagen Sachwert (Terrasse) + Sachwert (Schwimmbecken) 20 595 EUR
Der Sachwert übersteigt 10 % des Gebäudesachwerts. (10 % des Gebäudesachwerts in Höhe von 182 069 EUR = 18 206 EUR)
Vorläufiger Sachwert 342 664 EUR
Bodenwert 140 000 EUR
Gebäudesachwert + 182 069 EUR
Sachwert Außenanlagen + 20 595 EUR
Summe 342 664 EUR
Grundbesitzwert (Sachwert)
Vorläufiger Sachwert 342 664 EUR
Wertzahl (aus Anlage 25 zum BewG) × 0,80
Einfamilienhaus
Vorläufiger Sachwert 342 664 EUR
Bodenrichtwert 200 EUR/m²
Grundbesitzwert 274 131 EUR