Gebäude auf fremdem Grund und Boden Beispiel: Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Industriegebäude/Werkstattgebäude mit Büro- und Sozialtrakt und teilweiser Spezialnutzung; zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt; Baujahr 1990; einfache Ausstattung; keine übliche Miete ermittelbar) ist für Zwecke der Erbschaftsteuer auf den 15. 4. 2011 zu bewerten. Die Restlaufzeit des Nutzungsrechts beträgt am Bewertungsstichtag noch 4 Jahre (bis 2015). Das Gebäude ist bei Beendigung des Nutzungsrechts zu beseitigen. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes beträgt 3 100 m2. Das Industriegebäude/Werkstattgebäude mit Büro- und Sozialtrakt stellt ein Geschäftsgrundstück dar (Nutzung ausschließlich zu eigenen gewerblichen Zwecken). Für das Geschäftsgrundstück lässt sich auf Grund der Spezialnutzung keine übliche Miete ermitteln, so dass die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach dem Sachwertverfahren erfolgt. Bedingt durch den bei Beendigung des Pachtverhältnisses notwendigen Abriss des Gebäudes ergibt sich eine verkürzte Nutzungsdauer für das Industriegebäude/Werkstattgebäude (Gebäudeklasse 3.382 der Anlage 24 II BewG). Die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt insgesamt 25 Jahre (1990 bis 2015), am Besteuerungsstichtag ist es 21 Jahre alt. Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren nach Anlage 22 BewG ist auf Grund der Abrissverpflichtung ebenso unbeachtlich wie der Mindestrestwert in Höhe von 40 % der Regelherstellungskosten.
Gebäudesachwert Regelherstellungswert (RHK 780 EUR/m2 × 3 100 m2) 2 418 000 EUR Alterswertminderung (21 Jahre × 1/25 × 2 418 000 EUR) ./. 2 031 120 EUR Grundbesitzwert 386 880 EUR
Abgezinster Bodenwert (1 450 m2 × BRW 130 EUR/m2 × 0,3079) (§ 195 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 193 Absatz 4 und Anlage 26 BewG) | 58 039 EUR |
Kapitalisierter Pachtzins (12 000 EUR × 12,58) (§ 195 Absatz 3 Satz 3 i. V. m. Anlage 21 BewG) | + 150 960 EUR |
Grundbesitzwert | 208 999 EUR |