Errichtung eines Gebäudes auf einem bislang unbebauten Erbbaugrundstück Beispiel: Auf einem bislang unbebauten Erbbaurecht wird ein Einfamilienhaus errichtet. Das Erbbaugrundstück hat eine Fläche von 600 m² und der Bodenrichtwert beträgt 200 EUR/m². Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins beträgt zum Bewertungsstichtag am 15. 3. 2018 3 000 EUR und ist bis zum Ablauf des Erbbaurechts am 1. 1. 2108 zu zahlen. Der Gutachterausschuss verfügt über keine Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren. Für den Bau des Einfamilienhauses sind bis zum Bewertungsstichtag Herstellungskosten in Höhe von 100 000 EUR entstanden. Eine Entschädigungszahlung für das Gebäude bei Ablauf des Erbbaurechts ist in Höhe von 50 % vorgesehen.
Ermittlung Bodenwertanteil Verzinsungsbetrag des Bodenwerts 3,0 % von 120 000 EUR (600 m² × 200 EUR/m²) 3 600 EUR Liegenschaftszins (§ 193 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BewG) 3,0 % vertraglich vereinbarter jährlicher Erbbauzins ./. 3 000 EUR Unterschiedsbetrag 600 EUR Vervielfältiger (aus Anlage 21 zum BewG) × 30,93 Liegenschaftszins (§ 193 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BewG) 3,0 % Bewertungsstichtag 15. 3. 2018 Ablauf des Erbbaurechts 1. 1. 2108 Restlaufzeit des Erbbaurechts 89 Jahre Bodenwertanteil (nach § 193 Absatz 3 i. V. m. Absatz 4 BewG) 18 558 EUR Ermittlung Gebäudewertanteil Entstandene Herstellungskosten (§ 196 Absatz 2 BewG) 100 000 EUR Anteil Erbbaugrundstück (> R B 193 Absatz 7 Satz 4) ./. 3 600 EUR bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigender Anteil an den Herstellungskosten (50 % von 100 000 EUR) 50 000 EUR Abzinsungsfaktor nach Anlage 26 zum BewG × 0,0720 Bewertungsstichtag 15. 3. 2018 Ablauf des Erbbaurechts 1. 1. 2108 Restlaufzeit des Erbbaurechts 89 Jahre Liegenschaftszins (§ 193 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BewG) 3,0 % Gebäudewertanteil 96 400 EUR Grundbesitzwert Bodenwertanteil 18 558 EUR Gebäudewertanteil + 96 400 EUR Grundbesitzwert 114 958 EUR