Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes Für 2017 beträgt der Basiszins 0,59 %; daraus ergibt sich ein Kapitalisierungszinssatz von 5,09 %. Für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2018 kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach § 18 Absatz 4 InvStG 2018 jährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.