Ausländische Erbschaftsteuer Auch ausländische Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer einschließlich der deutschen Steuer entsprechende ausländische Steuer ist vom Abzug ausgeschlossen. Abzugsfähig ist dagegen z. B. kanadische "capital gains tax" (> BFH vom 26. 4. 1995 II R 13/92, BStBl II S. 540).