Aufteilung des Pauschbetrags Beispiel:
Der Alleinerbe macht Kosten für die Grabstelle geltend in Höhe von 2 000 EUR Der Vermächtnisnehmer hat aus sittlicher Verpflichtung die Kosten übernommen für den Grabstein in Höhe von + 3 300 EUR Summe der nachgewiesenen Aufwendungen 5 300 EUR Abzugsfähig sind beim Vermächtnisnehmer 3 300 EUR beim Erben (10 300 EUR − 3 300 EUR) + 7 000 EUR insgesamt (Pauschbetrag) 10 300 EUR