Auswirkung des Abzugsbetrags Begünstigtes Vermögen von bis zu 1 000 000 EUR wird im Fall der Regelverschonung durch den Verschonungsabschlag von 85 % und den Abzugsbetrag vollständig befreit. Der Abzugsbetrag verringert sich gleitend bei einem Wert des begünstigten Vermögens zwischen 1 000 001 EUR und 2 999 999 EUR. Beispiel: Erblasser E hinterlässt seinem Sohn S einen Gewerbebetrieb mit einem gemeinen Wert von 2 000 000 EUR (Anteil Verwaltungsvermögen < 50 %). Für S ergibt sich zunächst folgende Berechnung:
Betriebsvermögen (begünstigt) 2 000 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 700 000 EUR Verbleiben 300 000 EUR Abzugsbetrag ./. 75 000 EUR Steuerpflichtiges Betriebsvermögen 225 000 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 300 000 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 150 000 EUR Davon 50 % ./. 75 000 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 75 000 EUR