H E 13 a.6 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 a ErbStG

H E 13 a.6 ErbStR2019 Hinweise

H E 13 a.6 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten, der Ausgangslohnsumme und der Mindestlohnsumme Beispiel 1: E ist verstorben und wurde von A als Alleinerbe beerbt. Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehören 100 % der Anteile an der A-GmbH, 50 % der Anteile an der B-GmbH und 100 % der Anteile an der C-GmbH:

Gesellschaft Anzahl der Beschäftigten Ausgangslohnsumme
A-GmbH 9 200 000 EUR
B-GmbH 10 350 000 EUR
C-GmbH 4 80 000 EUR

Die B-GmbH hält wiederum 100 % der Anteile an der D-GmbH. Die D-GmbH hat 6 Beschäftigte und eine Ausgangslohnsumme von 150 000 EUR. Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Anzahl der Beschäftigten:

Gesellschaft festzustellende Anzahl der Beschäftigten festzustellende Ausgangslohnsumme
A-GmbH 9 200 000 EUR
B-GmbH 16 500 000 EUR
(B-GmbH 10 + D-GmbH 6) (B-GmbH 350 000 EUR + D-GmbH 150 000 EUR)
D-GmbH 6 150 000 EUR
Hinsichtlich der B-GmbH ist die Anzahl der Beschäftigten und die Ausgangslohnsumme bezogen auf das gesamte Unternehmen festzustellen, auch wenn der Anteil des E nur 50 % beträgt. Für die selbstständige wirtschaftliche Einheit "Anteil C-GmbH" ist keine Ausgangslohnsumme und keine Anzahl der Beschäftigten festzustellen, da die Gesellschaft insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigte hat. Ermittlung der Mindestlohnsumme:

Gesellschaft festgestellte Ausgangslohnsumme jeweiliger Prozentsatz für Mindestlohnsumme Mindestlohnsumme
A-GmbH 200 000 EUR 250 % 500 000 EUR
B-GmbH 500 000 EUR 400 % 2 000 000 EUR
C-GmbH - - -
Summe der Mindestlohnsumme 2 500 000 EUR
Beispiel 2: E ist verstorben und wurde von A als Alleinerbe beerbt. Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehören jeweils 100 % der Anteile an folgenden Gesellschaften:

Gesellschaft Anzahl der Beschäftigten Ausgangslohnsumme
A-GmbH 9 200 000 EUR
B-GmbH 12 350 000 EUR
Die B-GmbH hält wiederum 100 % der Anteile an der D-GmbH. Die D-GmbH hat 4 Beschäftigte und eine Ausgangslohnsumme von 150 000 EUR. Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Anzahl der Beschäftigten:

Gesellschaft festzustellende Anzahl der Beschäftigten festzustellende Ausgangslohnsumme
A-GmbH 9 200 000 EUR
B-GmbH 16 500 000 EUR
(B-GmbH 12 + D-GmbH 4) (B-GmbH 350 000 EUR + D-GmbH 150 000 EUR)
D-GmbH 4 150 000 EUR
Obwohl die D-GmbH selbst nicht mehr als fünf Beschäftigte hat, ist die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten festzustellen, da diese Angaben für die Feststellung der Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten bei der B-GmbH von Bedeutung sind (> R E 13 a.10 Absatz 3). Ermittlung der Mindestlohnsumme:

Gesellschaft festgestellte Ausgangslohnsumme jeweiliger Prozentsatz für Mindestlohnsumme Mindestlohnsumme
A-GmbH 200 000 EUR 250 % 500 000 EUR
B-GmbH 500 000 EUR 400 % 2 000 000 EUR
Summe der Mindestlohnsumme 2 500 000 EUR