Plan des Erblassers Beispiel: Gesellschafter A ist zu 100 % an der A-GmbH und die A-GmbH zu 100 % an der B-GmbH beteiligt. Die B-GmbH tätigt eine Investition nach Plan des A. Aufgrund der Beteiligungshöhe kann A seinen Willen sowohl in der A-GmbH als auch in der B-GmbH durchsetzen.