Berechnung des Entlastungsbetrags Beispiel: Unternehmer U hat seinen Großneffen G (Steuerklasse III) zum Alleinerben eingesetzt. Zum Nachlass gehört ein Gewerbebetrieb (Steuerwert 800 000 EUR) und ein Anteil von 30 % an der A-GmbH (Steuerwert 400 000 EUR). Die Betriebe verfügen über Verwaltungsvermögen von weniger als 50 % des gemeinen Werts. Ein Antrag nach § 13 a Absatz 8 ErbStG wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen mit einem Wert von 750 000 EUR. Der im Zusammenhang mit der Anschaffung der GmbH-Anteile aufgenommene Kredit valutiert noch in Höhe von 200 000 EUR. Für G ergibt sich folgende Steuerberechnung:
Betriebsvermögen (begünstigt) 800 000 EUR GmbH-Anteil (begünstigt) + 400 000 EUR Begünstigtes Vermögen 1 200 000 EUR 1 200 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 020 000 EUR Verbleiben 180 000 EUR Abzugsbetrag ./. 135 000 EUR Steuerpflichtiges Unternehmensvermögen 45 000 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 180 000 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 30 000 EUR Davon 50 % ./. 15 000 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 135 000 EUR Kapitalvermögen + 750 000 EUR Gesamter Vermögensanfall 795 000 EUR Schuld aus der GmbH-Beteiligung 200 000 EUR Kürzung nach § 10 Absatz 6 ErbStG Abziehbare Schuld 200 000 EUR × 45 000 EUR : 1 200 000 EUR = ./. 7 500 EUR Vermögensanfall nach Abzug der Schulden (§ 19 a Absatz 3 ErbStG) 787 500 EUR Erbfallkostenpauschale ./. 10 300 EUR Persönlicher Freibetrag ./. 20 000 EUR Steuerpflichtiger Erwerb 757 200 EUR Anteil des tarifbegünstigten Vermögens: (45 000 EUR - 7 500 EUR) : 787 500 EUR = 4,77 % Steuer nach Stkl. III (30 %) 227 160 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 227 160 EUR × 4,77 %. 10 836 EUR Steuer nach Stkl. I (19 %) = 143 868 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 143 868 EUR × 4,77 % ./. 6 862 EUR Unterschiedsbetrag 3 974 EUR ./. 3 974 EUR Festzusetzende Steuer 223 186 EUR