BFH - Urteil vom 22.11.2011
VII R 63/10
Normen:
AO § 74;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 02.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 4112/08 8

Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers für Surrogate

BFH, Urteil vom 22.11.2011 - Aktenzeichen VII R 63/10

DRsp Nr. 2012/2245

Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers für Surrogate

Die Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers nach § 74 AO erstreckt sich nicht nur auf die dem Unternehmen überlassenen und diesem dienenden Gegenstände, sondern sie erfasst in Fällen der Weggabe oder des Verlustes von Gegenständen nach der Haftungsinanspruchnahme auch die Surrogate, wie z.B. Veräußerungserlöse oder Schadenersatzzahlungen.

Normenkette:

AO § 74;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war zusammen mit einem weiteren Gesellschafter (S) Kommanditist einer GmbH & Co. KG (KG). Er hielt 75 %, S 25 % der Kommanditanteile, am Gewinn der KG war der Kläger zu 40 % beteiligt. Daneben waren der Kläger und S zu gleichen Teilen Gesellschafter einer GbR, die Anlagevermögen an die KG verpachtete, u.a. anderem zwei Grundstücke.

Während des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der KG verkaufte die GbR im März 2007 die beiden Grundstücke mit notariellem Vertrag zum Kaufpreis von 250.000 € und Teile des verpachteten beweglichen Anlagevermögens für insgesamt 237.000 €.

Am 1. April 2007 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG eröffnet. Der Eigentumsübergang der Grundstücke wurde am 20. Juni 2007 im Grundbuch eingetragen.