I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. August 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Osnabrück, Aktenzeichen:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von noch 2.500,-- Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. November 2009 zu zahlen.
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