1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 23.08.2010 abgeändert wie folgt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 11.800 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.09.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 501,88 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dem Kläger zur Übernahme der künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallgeschehen vom 15.01.2007 um 15:10 Uhr auf der ...[X]-Straße in ...[Y] in einem Umfang von 80 Prozent verpflichtet sind.
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