Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 23.11.2009 teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.161,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.070,76 € seit dem 05.09.2008 sowie aus 3.090,56 € seit dem 02.04.2009 zu zahlen.
Außerdem werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 759,22 € außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
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