BFH - Beschluss vom 05.12.2011
IX B 131/11
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 415
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 17.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 142/10

Heranziehung des Aufteilungsmaßstabs bei der Vermietung eines Büroraumes an den Arbeitgeber eines Vermieters i.R.e. sog. home office als Werbungskosten

BFH, Beschluss vom 05.12.2011 - Aktenzeichen IX B 131/11

DRsp Nr. 2012/3305

Heranziehung des Aufteilungsmaßstabs bei der Vermietung eines Büroraumes an den Arbeitgeber eines Vermieters i.R.e. sog. "home office" als Werbungskosten

NV: Die an sich wohl klärungsbedürftigen Frage, welcher Aufteilungsmaßstab bei der Vermietung eines Büroraumes an den Arbeitgeber des Vermieters im Rahmen eines sogenannten "home office" für die auf die mitbenutzten Gemeinschaftsflächen entfallenden Werbungskosten heranzuziehen sei, stellt sich nicht, wenn die Gemeinschaftsflächen nicht tatsächlich mitvermietet worden waren.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2;

Gründe

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.